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Richtlinien
Zur Benutzung der Moto-Cross Strecke und des Fahrerlagers
1. Die Ein und Ausfahrt ist nur am Eingang der Moto Cross Strecke erlaubt.
2. Fahrtrichtung und Kurs der Strecke sind einzuhalten.
3. Das Befahren der Grünflächen sowie des Geländes außerhalb der Strecke ist verboten.
4. Im Fahrerlager besteht Fahrverbot, außer Schrittgeschwindigkeit.
5. Die Benutzung des öffentlichen Weges In Richtung Fischbach mit der Moto-Cross Maschine ist strengstens untersagt,
6. Das Moto-Cross Gelände ist von jeglichem Unrat und Abfällen freizuhalten, Das Ablegen von Altreifen sowie wildes Campen und offenes Feuer sind verboten. Hunde sind an der Strecke nicht erlaubt und ansonsten an der Leine zu führen.
7. Das Reinigen von Fahrzeugen mit Dampfstrahlgeräten u.ä. ist wegen der Umweltbelastung im Fahrerlager verboten.
8. Den Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
9. Bei Nichtbeachtung erfolgt Ausschluss vom Training.
10. Die Benutzung der Moto-Cross Strecke geschieht auf eigene Gefahr.
Alfred Wenzel (Vorstand)
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